Wer sein Leben aktiv gestaltet, macht sich keine Gedanken darüber, dass bei einem Todesfall viele Dinge zeitnah entschieden und erledigt werden müssen. Oftmals sind Angehörige in dieser Situation damit überfordert oder treffen aufgrund des zeitlichen Drucks eine Entscheidung, die im Nachhinein betrachtet, nicht ganz den eigenen Wünschen entspricht.
Wenn Sie die Gestaltung Ihres Grabes selber organisieren, entlasten
Sie Ihre Familie und können sicher sein, dass Ihr Grab Ihren
individuellen Vorstellungen entspricht.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir einen Weg
zu einem würdigen Andenken.
So entscheiden Sie darüber, wie Sie Ihren Verwandten und Freunden einen Ort der Erinnerung geben.
ZEDENA - Vorsorgeverträge
Zedena Zentralgenossenschaft der Deutschen Naturwerksteinwirtschaft e.G.
www.zedena-steinmetz.de
Die Zeiten in denen mehrere Generationen zusammenlebten sind wohl vorbei. Heute leben immer mehr Menschen alleine, sind kinderlos oder die Familien sind weit verstreut. Wenn keine Kinder oder
Angehörigen da sind, die sich im Fall des eigenen Ablebens kümmern können, oder man einfach selbst die Entscheidung treffen möchte, was auf dem eigenen Grabstein stehen soll, gewinnt das
Thema „Vorsorge“ eine immer größere Bedeutung.
Schon zu Lebzeiten kann die Gestaltung der Grabanlage über den Steinmetzbetrieb vor Ort festgelegt werden, ebenso alle anderen Steinmetzleistungen wie: Arbeiten bei Beisetzungen, Reinigung,
Erneuerung von Inschriften und die Endabräumung. Auch die regelmäßige Überprüfung der Grabmale und des Zubehörs und erforderliche Instandhaltungsarbeiten können vereinbart werden.
Mit einer Genossenschaft im Steinmetzhandwerk als Vertragspartner werden dem Interessierten eine größtmögliche Sicherheit geboten, dass zum einen seine einbezahlte Vertragssumme gut
verwaltet und angelegt wird und zum anderen die vereinbarten Leistungen in jedem Fall erfüllt werden. Darüber hinaus kann die Grabmalvorsorge die Sicherheit geben, dass der Staat im Eintreten
der Pflegeversicherung keinen Zugriff auf dieses Vermögen hat, wenn dieses gemäß der Rechtssprechung angemessen eingesetzt wurde.